Die Verträge sind Grundlage des Erfolgs
Arten der Vereinbarungen
Allgemeiner Auftrag:
- Sie genehmigen dem Makler das Anbieten Ihres Eigentums zum Verkauf.
- Sie können mehrere Makler einschalten.
- Sie können selbst anbieten.
- Die einfache Art der Zusammenarbeit. Der Makler kann arbeiten.
Der Alleinauftrag:
- Sie beauftragen den Makler, Ihr Eigentum zum Kauf anzubieten.
- Sie können keinen weiteren Makler einschalten.
- Der Makler kann freier arbeiten.
- Der Makler muß in Aktion treten. Sie haben einen Anspruch auf seine Tätigkeit.
- Der Auftrag gilt für eine vereinbarte Zeit, längstens ein Jahr.
Der Exklusivauftrag:
- Sie geben Ihr Eigentum dem Makler anhand und überlassen ihm alleine die Abwicklung.
- Die letzte Entscheidung treffen jedoch Sie.
- Der Makler ist verpflichtet, zielstrebig den Verkauf herbeizuführen.
- Sie können keinen weiteren Makler einschalten.
- Der Auftrag gilt für eine vereinbarte Zeit, längstens ein Jahr.