Die Verträge sind Grundlage des Erfolgs

Arten der Vereinbarungen

Allgemeiner Auftrag:

  • Sie genehmigen dem Makler das Anbieten Ihres Eigentums zum Verkauf.
  • Sie können mehrere Makler einschalten.
  • Sie können selbst anbieten.
  • Die einfache Art der Zusammenarbeit. Der Makler kann arbeiten.

Der Alleinauftrag:

  • Sie beauftragen den Makler, Ihr Eigentum zum Kauf anzubieten.
  • Sie können keinen weiteren Makler einschalten.
  • Der Makler kann freier arbeiten.
  • Der Makler muß in Aktion treten. Sie haben einen Anspruch auf seine Tätigkeit.
  • Der Auftrag gilt für eine vereinbarte Zeit, längstens ein Jahr.


Der Exklusivauftrag:

  • Sie geben Ihr Eigentum dem Makler anhand und überlassen ihm alleine die Abwicklung.
  • Die letzte Entscheidung treffen jedoch Sie.
  • Der Makler ist verpflichtet, zielstrebig den Verkauf herbeizuführen.
  • Sie können keinen weiteren Makler einschalten.
  • Der Auftrag gilt für eine vereinbarte Zeit, längstens ein Jahr.